Wärmeschutz

Mindestwärmeschutz (nach DIN 4108)

oder Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)?

 

• Bin ich betroffen?

• Was betrifft mich wann?

Darüber, und über noch viele weitere Punkte zum Thema Wärmeschutz informieren wir Sie nachfolgend.

Mindestwärmeschutz

Der Begriff Mindestwärmeschutz taucht bereits vor dem zweiten Weltkrieg als solcher auf. Der damalige Standart (u-Werte über 1,0 W/m²K) waren allerdings ungedämmte Bauteile sowie Verglasungen mit einer einzelnen Scheibe.
Trotz der geringen Behaglichkeit, der Gefahr für Gesundheits- sowie Bauschäden, wurde dieser Standart in Folge des Krieges auch noch deutlich herab gesetzt.
Es gab einfach nicht die nötigen Ressourcen um die Priorität an „Wärmeschutz“ als solches zu setzen.

Erst 1952 wurde in der „DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau“ der Wärmeschutz als solcher festgeschrieben. Damals unterteilte man das Land in drei „Klima-Gebiete“ und schrieb ebenso drei unterschiedliche Mindestwerte vor.

Im Zuge der Zeit, insbesondere durch die Energiekriese in Deutschland in den 1970er Jahren, wurde die DIN 4108 um einige Punkte erweitert und konkretisiert.

Grundsätzlich dient die DIN 4108 dem Schutz der Gesundheit der Bewohner über ein hygienisches Raumklima sowie der Bausubstanz vor Feuchte- und Schimmelschäden.

 

Für die bauphysikalischen Berechnungen man Angaben über die spezifische Wärmeleitfähigkeit eines Stoffes, sowie seine Dicke in dem zu bewertenden Bauteil.
Hierbei bedeutet die spezifische Wärmeleitfähigkeit, oder Wärmeleitzahl welche Menge an Wärme (Energie) innerhalb einer Sekunde durch ein 1m dickes und 1m² großes Stück des Stoffes dringt, wenn der Temperaturunterschied bei 1 Kelvin liegt. Dies ist der λ-Wert (Lambda).

Da nicht jedes Bauteil exakt einen Meter dick ist, wird der λ-Wert mit der entsprechenden Dicke verrechnet.
Desto höher der resultierende R- oder auch K-Wert ist, desto besser ist der Widerstand gegen den Wärmedurchlass (Wärmedurchlasswiderstand).

Die DIN 41048 gibt nun, unterteilt nach schweren Massivbauteilen (Masse über 100 kg/m²) sowie leichten Bauteilen (Masse unter 100 kg/m²) Mindestwärte für diverse Bauteile, wie Wände, Decken, Fenster oder Türen vor.

Wozu?

Das vorgegebene „Normklima“ in Deutschland beträgt innerhalb beheizter Räume 20°C sowie außen -5°C.
Nun kann mithilfe der R-Werte die anzunehmenden Temperaturverläufe an bzw. in den Bauteilen bei vorherrschen dieses Normklimas ermittelt werden.

Wichtig zum Beispiel: Der Taupunkt darf nicht innen auf der Oberfläche des Bauteils oder zwischen zwei verschiedenen Komponenten (bei mehrschichtigem Wandaufbau) liegen.
Ähnlich der Fensterscheibe oder dem Spiegel im Badezimmer beim Duschen, würde ansonsten bereits bei normalen Luftfeuchtewerten (50% Luftfeuchte) neben Kondenswasser, auch Schimmel auftreten (können).
Dies gilt es grundlegend zu verhindern.

Die Taupunkttemperatur in °C liegt bei ansonten 20°C warmer Raumluft und 50% Luftfeuchtigkeit bei ca. 9,3 Grad.
Dies bedeutet, auf jeder Oberfläche, welche mit dieser Raumluft in Kontakt steht und eine Temperatur von 9,3°C oder geringer aufweist, bildet sich Tau.

Die so genannte Schimmelgefahr-Temperatur, also die Oberflächentemperatur bei gleichen Raumluft-Bedingungen wie zuvor, liegt bereits bei „warmen“ ca. 12,6°C.
Dies hat den Grund, dass Schimmelsporen nicht erst einen nassen Untergrund zum Wachsen benötigen – auch eine feuchte Umgebung mit ca. 80% relativer Luftfeuchte reicht vollkommen aus.

Da sich die Raumluft, welche direkt an der kühlen Oberfläche anliegt ebenfalls abkühlt, und die Lufttemperatur unumgänglich mit der relativen Luftfeuchte in Verbindung steht, kann es auch in gut beheizten Räumen zu „Schimmelecken“ kommen.

(Hierbei gilt: Wärmere Luft kann eine größere Wassermenge in sich aufnehmen, ohne das die relative Luftfeuchtigkeit steigt. Sinkt die Temperatur nun, ohne das sich die absolute, sprich vorhandene Wassermenge reduziert, so steigt die relative Luftfeuchte bis auf maximal 100%. Jedes Gramm Wasser über den 100% „tritt“ augenblicklich aus der Luft aus – „Niederschlag“ entsteht.)